Im vergangenen Februar wurden in Anwendung des Öffentlichkeitsgesetzes (sGS 140.2) die Löhne der St.Galler Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten in den Ostschweizer Medien veröffentlicht. Damit wurde ein wichtiger Schritt hin zu einer verbesserten finanziellen Transparenz getan. Eigentlich sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, dass die Bevölkerung von den mit ihren Steuern finanzierten Löhnen der Gemeindeoberhäupter Kenntnis nehmen kann.
Gegenwärtig sieht das kantonale Gemeindegesetz (sGS 151.2; insb. Art. 24 Abs. 1 Bst. b bzw. Art. 67 Abs. 1 Bst. b) vor, dass in Gemeinden mit Bürgerversammlung oder mit Parlament die Be- soldungsverhältnisse der Behördenmitglieder von der obligatorischen Abstimmung und vom fa- kultativen Referendum ausgenommen sind. Dieser Zustand ist aus direktdemokratischer Sicht unbefriedigend. Um die Legitimität der Besoldungen gewählter Behördenmitglieder zu stärken, soll den Stimmberechtigten die Möglichkeit eingeräumt werden, direkten Einfluss auf die Behör- denlöhne zu nehmen.
Die Regierung wird eingeladen, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit die Besoldung der Gemeindebehörden – namentlich der Gemeindepräsidenten und Gemeinderäte bzw. der Stadtpräsidenten und Stadträte – dem Referendum unterstellt werden und Gegenstand von Volksinitiativen sein können.»
13. Juni 2017
Schmid-Grabs
Egger-Berneck
Zahner-Kaltbrunn
Büchler-Buchs / Bühler-Schmerikon / Chandiramani-Rapperswil-Jona / Dudli-Oberbüren / Egli-Wil / Freund-Eichberg / Fürer-Rapperswil-Jona / Gahlinger-Niederhelfenschwil / Gartmann-Mels / Gerig-Wildhaus-Alt St Johann / Götte-Tübach / Güntzel-St.Gallen / Hartmann-Walenstadt / Has- ler-St.Gallen / Koller-Gossau / Luterbacher-Steinach / Martin-Gossau / Rossi-Sevelen / Scheiwil- ler-Waldkrich / Schweizer-Degersheim / Spoerlé-Ebnat-Kappel / Toma-Andwil / Wasserfallen-Gold- ach / Willi-Altstätten /
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